Fall A: Verpackung beschädigt
(OFFENER SCHADEN)
- Güter, die in einem transportbeschädigten Zustand angekommen sind, sofort auf Schäden untersuchen und bereits beim geringsten Verdacht eines Schadens keine "reine" Empfangsquittung abgeben.
- Frachtführer, Spediteur oder sonstige Beförderer zu gemeinsamer Besichtigung auffordern.
- Vermerken Sie den detaillierten Schaden am Transportdokument (Frachtbrief, Liefer- bzw. Zustellschein).
=> Der konkretisierte Schadenvermerk ist vom Beförderer zu bestätigen.
=> Ein Vermerk "Mit Vorbehalt übernommen" genügt nicht.
1. Zur Schadensregulierung benötigte Unterlagen
Eine detaillierte Fotodokumentation ist notwendig!
- Foto/s der beschädigten Ware
- Foto/s der Außenverpackung
- Foto/s der Innenverpackung
Des Weiteren wird benötigt:
- Lieferschein, Frachtdokumente (z.B. CMR-Frachtbrief, Airwaybill, ...)
- Bei offenem Schaden:
Eine Schadensbestätigung vom Beförderer (z.B. in Form des Vermerkes auf dem Lieferschein, Frachtdokument).
2. Kontakt
Bei Fragen erreichen Sie uns unter +43 (0)2236 42694-0
- Ihre Meldung mit o.a. Unterlagen senden Sie bitte unverzüglich an office@ing-fischer.at